Einen Baum auf dem Schulhof pflanzen
Alle Angaben ohne Gewähr.
Diese Anleitung richtet sich an Lehrkräfte und Schulen, die im Rahmen der Schulpflanzaktion einen Baum auf dem Schulgelände pflanzen möchten und soll Schritt für Schritt die Vorbereitung und rechtliche Absicherung begleiten.
Die gute Nachricht vorweg: Eine Baugenehmigung ist für das Pflanzen eines Baums in Deutschland nicht erforderlich. Die eigentliche Aufgabe ist nicht „Genehmigung einholen“, sondern die richtigen Stellen zu informieren und ein paar praktische Dinge vorher zu klären.
Schritt 1: Wer muss zustimmen?
Der Schulträger ist Eigentümer des Schulgeländes. Ohne dessen Okay sollte nichts gepflanzt werden.
Bei Grundschulen ist das meist die Gemeinde/Stadt, bei weiterführenden Schulen häufig der Landkreis. Die genaue Zuständigkeit steht im jeweiligen Landesschulgesetz.
Eine Reihenfolge, die sich bewährt hat:
- Schulleitung einbeziehen – sie hat meist den direkten Draht zum Schulträger
- Hausmeister:in fragen – oft die Person mit dem besten Wissen über Leitungen im Boden, alte Baumaßnahmen, Zaunverläufe und andere unsichtbare Besonderheiten des Geländes
- Schulträger offiziell informieren / um Zustimmung bitten – idealerweise schriftlich (Kurzbeschreibung: Standort, ungefähre Baumart/-größe, geplanter Zeitpunkt)
- Wenn vorhanden: Grün- oder Gartenbauamt der Gemeinde einbeziehen – hier gibt es oft Fachwissen, manchmal auch Werkzeugverleih oder sogar Zuschüsse/Bäume
Zusätzlich zu prüfen:
- Steht das Schulgebäude unter Denkmalschutz, sollte bei Pflanzungen nah am Gebäude die Denkmalschutzbehörde einbezogen werden.
Schritt 2: Wo darf der Baum stehen?
Bevor irgendwo gegraben wird, muss geprüft werden ob im Boden Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme- oder Telekommunikationsleitungen liegen. Das ist keine Kann-Empfehlung, sondern eine gesetzliche Sorgfaltspflicht (DVGW-Regelwerk). Wer eine Leitung beschädigt, haftet dafür.
So geht man vor:
- Anlaufstelle: die örtlichen Stadtwerke bzw. der zuständige Netzbetreiber der Gemeinde
- Die sogenannte "Leitungsauskunft" oder "Planauskunft" ist in der Regel kostenlos
- Zeitvorlauf einplanen: mindestens 2-3 Wochen vor dem geplanten Pflanztermin anfragen
- Faustregel für den Pflanzabstand zu bekannten Leitungen: ca. 2,50 m
Schritt 3: Abstand zur Grundstücksgrenze prüfen
Dieser Teil ist nur relevant, wenn der Baum am Rand des Schulgeländes steht, angrenzend an ein privates Nachbargrundstück.
Steht der Baum mitten auf dem Pausenhof, kann dieser Punkt übersprungen werden.
Jedes Bundesland regelt in seinem Nachbarrechtsgesetz, welchen Mindestabstand ein Baum zur Grundstücksgrenze einhalten muss. Diese Regeln sind eigentlich für Streitigkeiten zwischen privaten Grundstückseigentümern gedacht, sind aber eine sinnvolle Orientierung, um späteren Ärger mit direkten Anliegern zu vermeiden.
- Die hier angegebenen Werte beziehen sich auf normale Einzelbäume. Für Obstbäume gelten in den Gesetzen oft noch feinere Abstufungen. Die Zahlen sind vereinfacht – im Zweifel beim Schulträger bzw. dem zuständigen Amt der Gemeinde nachfragen.
Baden-Württemberg
Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach NRG BW)
- großwüchsig 8 m (innerorts oft 6 m, außer Nadelbäume)
- mittelgroß 4 m
- schwach wachsend 2 m
Bayern
Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach AGBGB Art. 47)
- nicht artspezifisch: 0,5 m
- ab 2m Wuchshöhe 2 m
Berlin
Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach NachbG Bln §27)
- Fein nach Einzelbaumart gestaffelt
Brandenburg
Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach BbgNRG §37)
- Obstbäume 2 m
- andere Bäume 4 m
Bremen
Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (kein eigenes Gesetz)
- Orientierung an Niedersachsen
Hamburg
Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (kein eigenes Gesetz)
- Orientierung an Niedersachsen
Hessen
Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach HNRG §38)
- sehr stark wachsend 4 m
- stark wachsend 2 m
- übrige 1,5 m
Mecklenburg-Vorpommern
Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (kein eigenes Gesetz)
- Orientierung an Niedersachsen
Niedersachsen
Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach NNachbG §50)
- Über 2 m Höhe → 2 m Abstand
- sonst 0,5 m
Nordrhein-Westfalen
Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach NachbG NRW §41)
- stark wachsend (z. B. Rotbuche, Linde, Eiche, Pappel) 4 m
- übrige Bäume 2 m
Rheinland-Pfalz
Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach LNRG §44)
- sehr stark wachsend 4 m
- stark wachsend 2 m
- übrige 1,5 m
Saarland
Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach NachbG §48)
- sehr stark wachsend 4 m
- stark wachsend 2 m
- übrige 1,5 m
Sachsen
Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach SächsNRG §8)
- über 2 m Höhe → 2 m Abstand
- sonst 0,5 m
Sachsen-Anhalt
Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach Nachbarrechtsgesetz LSA)
- stark wachsende Bäume 4 m
Schleswig-Holstein
Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach Nachbarrechtsgesetz SH)
- ⅓ der endgültigen Wuchshöhe
Thüringen
Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach ThürNRG)
- sehr stark wachsend 4 m
- stark wachsend 2 m
- übrige 1,5 m
Praxis-Tipp: Der Schulträger kennt in der Regel den genauen Grenzverlauf des Schulgrundstücks und kann im Zweifel selbst beim zuständigen Amt nachfragen.
Schritt 4: Welcher Baum passt?
Die ausführliche Auswahl der passenden Baumart folgt im Laufe des Projekts als eigene Aufgabe. Alle Infos dazu finden Sie im Projekt-Dashboard unter Vorbereitungsphase > Bäume wünschen.
Als grobe erste Orientierung für den Schulhof gilt:
- Keine stark giftigen Arten in intensiv genutzten Spielbereichen
- Keine stark dornigen oder ätzenden Pflanzen im Nahbereich von Spielflächen
Alles erledigt?