Die Schulpflanzaktion ist ein Bildungsprojekt von one for the planet e.V.

Einen Baum auf dem Schulhof pflanzen

Alle Angaben ohne Gewähr.

Diese Anleitung richtet sich an Lehrkräfte und Schulen, die im Rahmen der Schulpflanzaktion einen Baum auf dem Schulgelände pflanzen möchten und soll Schritt für Schritt die Vorbereitung und rechtliche Absicherung begleiten.

Die gute Nachricht vorweg: Eine Baugenehmigung ist für das Pflanzen eines Baums in Deutschland nicht erforderlich. Die eigentliche Aufgabe ist nicht „Genehmigung einholen“, sondern die richtigen Stellen zu informieren und ein paar praktische Dinge vorher zu klären.

Schritt 1: Wer muss zustimmen?

Der Schulträger ist Eigentümer des Schulgeländes. Ohne dessen Okay sollte nichts gepflanzt werden.

Bei Grundschulen ist das meist die Gemeinde/Stadt, bei weiterführenden Schulen häufig der Landkreis. Die genaue Zuständigkeit steht im jeweiligen Landesschulgesetz. 

Eine Reihenfolge, die sich bewährt hat:

Zusätzlich zu prüfen:

Bevor irgendwo gegraben wird, muss geprüft werden ob im Boden Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme- oder Telekommunikationsleitungen liegen. Das ist keine Kann-Empfehlung, sondern eine gesetzliche Sorgfaltspflicht (DVGW-Regelwerk). Wer eine Leitung beschädigt, haftet dafür.

So geht man vor:

Dieser Teil ist nur relevant, wenn der Baum am Rand des Schulgeländes steht, angrenzend an ein privates Nachbargrundstück.

Steht der Baum mitten auf dem Pausenhof, kann dieser Punkt übersprungen werden.

Jedes Bundesland regelt in seinem Nachbarrechtsgesetz, welchen Mindestabstand ein Baum zur Grundstücksgrenze einhalten muss. Diese Regeln sind eigentlich für Streitigkeiten zwischen privaten Grundstückseigentümern gedacht, sind aber eine sinnvolle Orientierung, um späteren Ärger mit direkten Anliegern zu vermeiden.

Baden-Württemberg

Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach NRG BW)

  • großwüchsig 8 m (innerorts oft 6 m, außer Nadelbäume)
  • mittelgroß 4 m
  • schwach wachsend 2 m

Bayern

Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach AGBGB Art. 47)

  • nicht artspezifisch: 0,5 m
  • ab 2m Wuchshöhe 2 m

Berlin

Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach NachbG Bln §27)

  • Fein nach Einzelbaumart gestaffelt

Brandenburg

Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach BbgNRG §37)

  • Obstbäume 2 m
  • andere Bäume 4 m

Bremen

Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (kein eigenes Gesetz)

  • Orientierung an Niedersachsen

Hamburg

Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (kein eigenes Gesetz)

  • Orientierung an Niedersachsen

Hessen

Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach HNRG §38)

  • sehr stark wachsend 4 m
  • stark wachsend 2 m
  • übrige 1,5 m

Mecklenburg-Vorpommern

Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (kein eigenes Gesetz)

  • Orientierung an Niedersachsen

Niedersachsen

Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach NNachbG §50)

  • Über 2 m Höhe → 2 m Abstand
  • sonst 0,5 m

Nordrhein-Westfalen

Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach NachbG NRW §41)

  • stark wachsend (z. B. Rotbuche, Linde, Eiche, Pappel) 4 m
  • übrige Bäume 2 m

Rheinland-Pfalz

Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach LNRG §44)

  • sehr stark wachsend 4 m
  • stark wachsend 2 m
  • übrige 1,5 m

Saarland

Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach NachbG §48)

  • sehr stark wachsend 4 m
  • stark wachsend 2 m
  • übrige 1,5 m

Sachsen

Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach SächsNRG §8)

  • über 2 m Höhe → 2 m Abstand
  • sonst 0,5 m

Sachsen-Anhalt

Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach Nachbarrechtsgesetz LSA)

  • stark wachsende Bäume 4 m

Schleswig-Holstein

Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach Nachbarrechtsgesetz SH)

  • ⅓ der endgültigen Wuchshöhe

Thüringen

Vereinfachter Grenzabstand für Bäume (nach ThürNRG)

  • sehr stark wachsend 4 m
  • stark wachsend 2 m
  • übrige 1,5 m

Praxis-Tipp: Der Schulträger kennt in der Regel den genauen Grenzverlauf des Schulgrundstücks und kann im Zweifel selbst beim zuständigen Amt nachfragen.

Die ausführliche Auswahl der passenden Baumart folgt im Laufe des Projekts als eigene Aufgabe. Alle Infos dazu finden Sie im Projekt-Dashboard unter Vorbereitungsphase > Bäume wünschen

Als grobe erste Orientierung für den Schulhof gilt: